Zuerst den Anlass klären. Dann den Umfang.
Ein Unfallgutachten, ein Kostenvoranschlag und eine Fahrzeugbewertung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Deshalb beginnen wir mit Ihrer Situation. Was ist passiert? Wofür benötigen Sie eine Unterlage? Wo steht das Fahrzeug?
Auf dieser Grundlage besprechen wir die passende Leistung, die erforderlichen Unterlagen und das Honorar. Das Honorar richtet sich nach der vereinbarten Leistung und dem Untersuchungsumfang.
| Anlass | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unverschuldeter Haftpflichtschaden | Erforderliche Gutachterkosten sind grundsätzlich ersatzfähig. Schadenumfang und Haftung müssen geklärt sein. |
| Mithaftung | Die Haftungsquote kann den erstattungsfähigen Anteil begrenzen. |
| Kaskoschaden | Versicherungsbedingungen beachten und Beauftragung vorher abstimmen. |
| Wertgutachten oder Kaufprüfung | Der Auftraggeber trägt grundsätzlich das vereinbarte Honorar. |
Wann ein Gutachten sinnvoll ist.
Ein Schaden kann auf den ersten Blick klein wirken und dennoch eine eingehende Prüfung erfordern. Umgekehrt rechtfertigt nicht jede Schramme ein vollständiges Gutachten. Auch eine ungeklärte Haftung kann die Kostenerstattung beeinflussen.
Bei einem Bagatellschaden ist häufig ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Einzelfall. Lassen Sie eine streitige Kostenübernahme bei Bedarf rechtlich prüfen.
Der Ablauf im Sachverständigenbüro.
- Anfrage: Anlass, Fahrzeug und Standort mitteilen.
- Abstimmung: Leistung, Unterlagen, Honorar und Termin festlegen.
- Besichtigung: Fahrzeugzustand und gegebenenfalls Schäden aufnehmen.
- Ausarbeitung: Feststellungen auswerten und die vereinbarte Unterlage erstellen.
- Übergabe: Ergebnis erhalten und offene technische Fragen besprechen.
Was beeinflusst die Bearbeitungszeit?
Die Verfügbarkeit des Fahrzeugs, fehlende Unterlagen und notwendige ergänzende Untersuchungen beeinflussen den Zeitbedarf. Wir stimmen den voraussichtlichen Ablauf mit Ihnen ab. Die anschließende Bearbeitungsdauer einer Versicherung liegt nicht allein in unserer Hand.
Weiterführende Verbraucherinformation: ADAC zu Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.
Persönlich erreichbar
Klären wir den nächsten Schritt.
Ein Unfall, eine Kaufentscheidung oder eine Frage zum Fahrzeugwert: Schildern Sie uns Ihr Anliegen.
