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Unfallratgeber

Nach dem Unfall. Schritt für Schritt.

Eine kurze Orientierung: Menschen schützen, den Sachverhalt dokumentieren und die passende Begutachtung klären.

Zuerst Menschen schützen.

Sichern Sie die Unfallstelle, soweit dies ohne eigene Gefährdung möglich ist. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und bringen Sie sich und andere aus dem Gefahrenbereich. Leisten Sie erforderliche Erste Hilfe. Bei Verletzten oder akuter Gefahr wählen Sie 112.

Bei Streit über den Hergang, Unfallflucht oder anderen Situationen, die polizeiliche Hilfe erfordern, verständigen Sie die Polizei über 110. Ein Gutachter ersetzt weder Rettungsdienst noch Polizei.

Danach den Sachverhalt dokumentieren.

  • Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen.
  • Kontaktdaten möglicher Zeugen notieren.
  • Nur wenn gefahrlos möglich: Übersicht und Schäden fotografieren.
  • Ort, Zeit und den beobachteten Ablauf sachlich festhalten.
  • Keine Erklärungen unterschreiben, deren Inhalt Sie nicht verstehen.
  • Die eigene Versicherung entsprechend Ihren vertraglichen Pflichten informieren.

Vor der Reparatur den Schadenumfang klären.

Wenn die Situation gesichert ist, stellt sich die Frage nach der passenden Dokumentation. Bei einem kleinen, klar abgrenzbaren Schaden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Bei umfangreicheren Beschädigungen oder unklaren Folgen ist eine sachverständige Begutachtung sinnvoll.

Was ein Unfallgutachten umfasst ↗
Kosten und Beauftragung klären ↗

Nennen Sie bei der Anfrage bekannte Vorschäden und teilen Sie mit, ob bereits Teile demontiert oder Reparaturen begonnen wurden. Verändern Sie das Schadenbild nicht unnötig, bevor die Dokumentation abgestimmt ist. Erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenminderung haben Vorrang.

Drei Begriffe, die im Gutachten wichtig werden können.

Wiederbeschaffungswert: Der Betrag, der für ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Schaden aufgewendet werden müsste.

Restwert: Der Wert des beschädigten Fahrzeugs in seinem aktuellen Zustand.

Merkantile Wertminderung: Ein möglicher verbleibender Minderwert aufgrund der Unfallhistorie trotz fachgerechter Reparatur. Ob und in welcher Höhe er vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt.

Technische Bewertung und Rechtsberatung unterscheiden.

Ein Gutachten dokumentiert den Schaden und liefert Berechnungsgrundlagen. Ob eine Versicherung bestimmte Positionen erstatten muss, kann eine rechtliche Prüfung erfordern. Bei unklarer Haftung oder Kürzungen ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Weiterführende Informationen: ADAC: Verhalten nach einem Unfall. Die Hinweise ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Persönlich erreichbar

Die Unfallstelle ist gesichert. Was nun?

Ein Unfall, eine Kaufentscheidung oder eine Frage zum Fahrzeugwert: Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

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